Landkreis Helmstedt – Schulden – Zukunft Fusion – Alternativen

6.2.2012

Im folgenden Artikel geht es um die Verschuldung des Landkreises Helmstedt, seine Zukunft und Handlungsalternativen im Geflecht der kommunalen Gebietskörperschaften sowohl nach innen, also in Richtung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, als auch nach aussen in Richtung der den Landkreis umgebenden Städte und Landkreise.

Zunächst zu den Schulden! Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass die Verschuldung aller kreisfreien Städte und Landkreise an einem Indikator besonders gut abgelesen werden kann?! Sicher, oder? Nicht?!? Ok, ich kläre Sie gerne auf.

Der Indikator ist ein statistischer Wert und wird als Verschuldung pro Einwohner in Euro benannt. An dieser Kenngröße kann man ablesen, wo steht eine kreisfreie Stadt, ein Landkreis, eine Gemeinde, eine Samtgemeinde im Vergleich zum Landesdurchschnitt.

Wo können Sie Informationen zu diesem Indikator bekommen? Schauen Sie dazu in die Haushaltspläne Ihrer Gemeinde. Diese dürfen Sie als BürgerIn jederzeit einsehen und die meisten Kommunen stellen diese Pläne im Internet auf den jeweiligen Homepages zur Verfügung.

Schauen wir uns einmal die Zahlen des Landkreises Helmstedt bei diesem Indikator (Zeigewert, Kenngröße) gemeinsam genau an. Es fällt auf, dass der Landkreis Helmstedt seit über 10 Jahren UNTER dem Landesdurchschnitt liegt! Ja, Sie haben richtig gelesen. Der Landkreis Helmstedt liegt selbst 2011 unter dem Landesdurchschnitt, was die Verschuldung pro Einwohner angeht.

Was bedeutet das?!?

Haben Sie jetzt gerade die Frage vor Augen, warum dann bestimmte Persönlichkeiten von nicht genehmigungsfähigen Haushalten und einer Unausweichlichkeit der Handlungsunfähigkeit egen Verschuldung sprechen?! Ja, haben Sie, Ich weiß es!
Sie lesen auch Braunschweiger Zeitung und denken jetzt, komisch, die sprechen doch von über 3000 Euro pro Einwohner. Schauen Sie sich vielleicht auch einmal das Gutachten an. Selbst dort werden offizielle Zahlen auf S. 132 angegeben, die in keinster Weise mit denen der Berichte der Braunschweiger Zeitung oder den offiziellen Verlautbarungen von bestimmten Persönlichkeiten übereinstimmen.

Warum weiß ich, dass Sie jetzt sekptisch werden?!?
Weil ich mir dieselbe Frage gestellt und dann analysiert habe, was denn Wahrheit ist. Ich habe die entsprechenden offiziellen Statistiken zu Rate gezogen und das können Sie auch gerne tun. Ich empfehle es Ihnen sogar, denn ich möchte, dass Sie meinen Gedankengängen folgen können und zudem Ihre eigenen Schlussfolgerungen daraus entwickeln. Nehmen Sie sich also den Haushaltsplan des Landkreises Helmstedt oder fragen Sie dort in der Kämmerei nach diesem Wert – oder Sie bedienen sich beim LSKN und suchen dort in der Online-Datenbank nach den Werten. Und dann bin ich gespannt, ob Siemeine Ausführungen entsprechend nachvollziehen können oder nicht !?!

So, nun haben Sie die Werte! Und Sie schauen voller Verwunderung, denn warum zum Teufel wird der Haushalt des Landkreises Helmstedt nicht genehmigt, wenn doch der Schuldenstand unter dem Landesdurchschnitt liegt? Warum wird der Landkreis in Grund und Boden geredet, wenn er doch im Landesdurchschnitt unterdurchschnittlich verschuldet ist? Was ist da genau los?! Ich kann es Ihnen auch nicht genau beantworten, doch ich beginne zu zeifeln an den Worten manches Verantwortlichen, vor allem jener, die den Landkreis schlechter reden als er nachgewiesenermaßen ist. Denn ich kann sie nicht als seriös betrachten, wenn die Indikatoren eine ganz andere Sprache sprechen. Warum nur reden diese Menschen dann davon, dass die Situation so grottenschlecht sein soll?! Warum lehnt das Innenministerium die Genehmigung des Haushaltes ab. Übrigens, das ist dem Landkreis Helmstedt vor 2012 noch nie widerfahren, dass er 10 lange Monate nur die gesetzlichen Aufgaben erfüllen konnte und ansonsten handlungsunfähig war!

Doch selbst die hier dargestellte Tatsache bringt kritischen Menschen eine weitere Erkenntnis. Die Erkenntnis, dass die Schulden trotzdem immer weiter wuchsen, obwohl ausschliesslich vertragliche und gesetzlich verankerte Ausgaben bis Oktober 2012 getätigt wurden. Und das beweist uns ganz eindeutig und unabweisbar folgendes: der Landkreis Helmstedt fährt in die Schuldenfalle eben wegen der gesetzlichen Aufgabenausführung!

Denn sonst hätte der Schuldenstand ja zurückgehen müssen, oder sehen Sie das anders!?!

Und trotz dieser unausweichlichen Tatsache, liegt er unterhalb des Landesdurchschnitts.

Das heißt was?! Richtig! Es gibt deutlich schlechter gestellte Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen! Und warum haben die dann genehmigte Haushalte und der Landkreis Helmstedt nicht?!

Liebe Leserschaft – hier riecht es gewaltig! Und es riecht gar nicht gut! Doch dafür sind Analysten da! Sie durchsuchen die dunklen Ecken und sie rekapitulieren Ihnen vorgesetzte Aussagen auf den Wahrheitsgehalt und schauen, ob die Kenngrößen (Indikatoren) den gemachten Aussagen entsprechen oder nicht. Fatalerweise berichtet selbst die größte Tageszeitung von anderen Werten und scheint die Zahlenwerke nicht, wie es sich für ein Mindestmaß an investigativem Journalismus eigentlich gehört, zu überprüfen. Das wirft kein besonders gutes Licht auf die Redaltionen, die dafür verantwortlich sind.

Und in diesem speziellen Fall entsprechen die selbst recherchierten und sogar offizill um Gutachten selbst dargestellten Zahlen und Indikatorwerte  nicht den offiziellen Aussagen profunder Führungskräfte. Das ist so und ich überlasse es anderen, sich damit eingehender zu beschäftigen.

 

Zu den Einnahmen eines Landkreises.

Ein Landkreis – und so auch der Landkreis Helmstedt – hat laut Gesetz so gut wie keine eigenen Einnahmemöglichkeiten.

Ist dem wirklich so?

Sieht man es rein von der gesetzlichen und damit administrativen Seite, ist das bereits das Ende der Diskussion. Der Landkreis Helmstedt hat keine eigene Planungshoheit, denn die Bauplanungshoheit liegt bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Der Landkreis ist lediglich Aufsichts- und Genehmigungsbehörde. Folglich kann er nicht mal eben eigene marktfähige Immobilien für Wohnbau oder Gewerbeansiedlungen schaffen. Denkt man. Dazu weiter unten. Ein Landkreis ist unterste staatliche Ausführungsebene. Er finanziert sich aus Umlagen und Schlüsselzuweisungen, Gebühren und Entgelten, doch er kann nicht zusätzliche Einnahmen generieren, wie z. B. über den Verkauf von Gewerbe- und Wohngrundstücken. Als einzige steuerliche Einnahmequelle steht im die Jagdsteuer zu, doch die ist mit Verlaub vernachlässigbar.
Der Landkreis Helmstedt ist folglich auch nicht aus eigenem Verschulden in die Schuldenfalle gelaufen, denn er ist als untere staatliche Ebene zu über 99% seines Tätigkeitsprofils mit der Ausführung, Kontrolle der Einhaltung und Umsetzung bestehender Gesetze betraut.
Und somit sind auch alle Aussagen, der Landkreis könne es aus eigener Kraft nicht schaffen, den Schuldenstand zu verringern im Grunde genommen haarscharf an der Realität vorbeiformuliert.
Die Landkreisverwaltung ist nicht aus eigener Schuld hineingeraten und hat folglich auch keine Veranlassung, diesen Tatbestand aus eigener Kraft wieder zu beseitigen, einmal abgesehen davon, dass wenn ein Kunde seine Rechnungen nicht bezahlt, man gesetzlich dagegen vorgehen muss.

Sogenannte neue Verantwortungsgemeinschaften sind m. E. vergleichbar mit Sand ins Getriebe streuen, denn es wird lediglich die Verantwortung auf eine andere Ebene verlagert. Am Tatbestand der Verschuldung wird sich nichts ändern. Hier bezahlen bestimmte Auftraggeber nicht ihre Rechnungen und das nicht erst seit gestern. Und diese Aufraggeber sind, so unschön das für manche politisch tätigen Menschen sein mag, ganz klar  die Landes- und Bundespolitik über ihre gesetzlichen Aufgabestellungen, die sie zur Ausführung auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte verlagert hat.

Sie sagen jetzt:“Und was ist mit der teilweisen Schuldenübernahme durch das Land bei einer Eingemeindung in die Stadt Wolfsburg?!“. Ich stelle eine Gegenfrage:“Kann jemand der 160 Mrd. (Milliarden) Euro Schulden hat, jemanden entschulden, der 130 Mio (Millionen) Euro Schulden hat?!“ Antwort: Nein, kann er nicht! Zudem wenn das Land der Hauptverursacher ausbleibender Kostenerstattungen im Jugend- und Sozialbereich darstellt und z. B. u.a. auch Schulträger ist. Wenn man also nur eine Schuldenverlagerung erreicht, dann bleibt m. E. die gewünschte Wirkung aus!

Zurück zur eigentliche Verschuldung.
Betrachtet man das Problem rein monetär und auf die Einheit des Landkreises Helmstedt bezogen, dann wäre der Landkreis Helmstedt vielleicht auch nicht gut beraten, eigene Bemühungen für weitere und vor allem eigene Einnahmemöglichkeiten zu entwickeln, da die aufgelaufene Schuldenlast ja nicht durch eigenes – also sprich Verhalten und Handlungen der Kreisverwaltung und der sie steuernden Kreispolitik entstanden ist (wobei letztere trotz eindeutiger juristischer Hinweise des ehemaligen Landrats nicht handelt! Sie ist also zumindest teilweise schuld an der Situation!).

Vielmehr sind die entsprechenden Ausgleichszahlungen des Landes für die übertragenen Wirkungskreise nicht vollständig entlohnt worden. Für seitens des Bundes übertragene Aufgaben und Dienstleistungen besteht im Land ein recht engmaschiger „Filter“, denn der Bund darf nicht oder nur bedingt direkte Ausgleichszahlungen an die Kommunen durchreichen (das wird sich zukünftig etwas ändern, da es Bundesinitiven gibt, die dann direkt an die Kommunen durchgereicht werden können und somit nicht im „Filter“ des Landes hängen bleiben).
Somit besteht im Grunde genommen ein Rechtsanspruch auf die ausgebliebenen Ausgleichszahlungen seitens des Landes. Doch wo kein Kläger, da auch kein Richter. So einfach ist das. Der Landkreis Helmstedt trägt ohne eigene Schuld die Schulden des Landes durch Aufnahme von Krediten, da er als ausführende Ebene dazu verpflichtet ist. Der Landkreis Helmstedt muckt aber auch nicht auf, obwohl die Kreispolitik spätestens seit 2008 genau weiß, warum die Schulden entstehen und sie trotzdem einer Klage gegen das Ausbleiben der Bezahlung durch den Auftraggeber Land nicht zugestimmt hat und folglich trotz eindeutiger Verpflichtung zum wohle der Bevölkerung zu arbeiten schlciht weg nichts dagegen unternommen hat.

Man verzeihe mir diese klaren Worte und ich weiß sehr wohl, dass es die Anzahl der Feinde erhöht, doch liebe LeserIn, es ist erwünscht und erlaubt, sich Gedanken zu diesem hochkomplizierten Finanzbereich zu machen, denn die freie Äusserung von Gedanken ist in unserem Land bekanntlich verfassungsrechtlich geschützt solange niemand Drittes persönlich diffamiert und beleidigt oder anderweitig geschädigt wird. Und hier wird niemand diffamiert oder anderweitig geschädigt, sondern hier werden Tatbestände dargestellt und fragend und hinweisend interpretiert. Nicht mehr, nicht weniger!

Bypass! Wie Sie wissen ist ein Bypass im medizinischen Sektor eine operativ erstellte Überbrückung für ein Passagehindernis. Im Falle der kommunalen Schuldensituation, die den Handlungsspielraum soweit einschränkt, dass er sich ggf. soweit vermindert, dass er zu einem Passagehindernis wird, ist die Suche nach Überbrückungsmöglichkeiten überlebensnotwendig, oder sehe ich das falsch?

Also Bypass: die Klassiker, um die laufenden Kosten einer Kommune überhaupt aufbringen zu können, sind die Kassenkredite. Wenn man das Projekt der Sparkassen „Kommunale Verschuldungsdiagnose“ genauer betrachtet, so wird offensichtlich, dass es neben den Klassikern der Kostenverringerung durch Personal- und Sachkostenverringerung, dem Aufnehmen von Kassenkrediten noch einige Instrumente mehr gibt, die den meisten Kämmerern in den kommunalen Gebietskörperschaften bekannt sein dürften. Dazu zählen EDV-gestützte Zinskontroll- und Finanzierungsbeobachtungsinstrumente, damit eben auch andere Geldbeschaffungsquellen angezapft werden können, um Liquiditäten zu schaffen und oder umzuschulden.

Was gibt es denn sonst noch für Instrumente? Kann man neben dem Schulden- und Zinsmanagement noch weitere Instrumente finden, um zum Einen die Schuldensituation besser in den Griff zu bekommen und auf der anderen Seite weitere Geldquellen und Einnahmemöglichkeiten zu erschliessen?!? Glauben Sie mir bitte – es gibt keinen Kämmerer, der sich nicht intensiv damit beschäftigt und ernsthaft versucht, gegen die Landespolitikwindmühlen anzugehen!

Die Antwort lautet: eindeutig Ja!

Hier einige Beispiele:

1. Gewinnabschöpfungen oder besser Gewinnabführungen kommunaler Unternehmen, wie z. B. von Wohnbauunternehmen, Wasserversorgungsunternehmen, Elektrizitätsversorgungsunternehmen u.e.m..

2. Es steht natürlich auch einer kommunalen Gebietskörperschaft wie einem Landkreis frei, sich an Immobiliengesellschaften zu beteiligen oder sie sogar mit anderen Partnern (seien es staatliche oder privatrechtlich organisierte) zu gründen, insbesondere dann, wenn es sich um solche handelt, die auf Flächen im eigenen Zuständigkeitsbereich oder über Kooperationen mit angrenzenden kommunalen Gebietskörperschaften, auf gemeinsam vertraglich geeinigten Flächen tätig werden.

3. Eine weitere Option ist die Vermietung von Dachflächen eigener Gebäude und anderen geeigneten Flächen für die Gewinnung von Energie aus Wind, Biomasse und Sonne.

4. Sie wissen wahrscheinlich, dass der Landkreis mit einigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden z. B. ein eigenes Wohnbaunternehmen führt?!Dieses Unternehmen ist am Markt tätig und das auf sehr erfolgreiche Weise. Hier werden also Jahr für Jahr Gewinne eingefahren, die seit Jahrzehnten immer wieder reinvestiert werden. Das ist eine sinnvolle Vorgehensweise solange die Gesellschafter selbst nicht so hoch verschuldet sind, wie es sich zur Zeit darstellt. Ein erster Schritt ist getan, indem nun eine Gewinnabführung von 50.000 Euro pro Jahr avisiert wird. Ich denke, das ist deutlich zu wenig und man sollte sich nicht auf absolute Zahlen kaprizieren, sondern prinzipiell einen Prozentsatz festlegen.

6. Sie wissen, dass der Landkreis Helmstedt als Gesellschafter der Projekt Region Braunschweig GmbH und zukünftig der Allianz für die Region GmbH 60.000 Euro jährlich an Zuschüssen bezahlt!?! Diese GmbH gibt das Geld aus, um Netzwerke, Internetseiten, EU-geförderte Projekte zu organisieren, die aber keine oder kaum eine spürbare Erdung und Wirkung in den Landkreisen und Städten der Region aufzuweisen haben. Hier wird z. B. Werbung gemacht für die gesamte Region, wobei konkrete Ansiedlungen und nachhaltige Beschäftigungsimpulse überhaupt nicht stattfinden.Statt gemeinsame Flächenausweisungen und – entwicklungen anzugehen, werden nur ein paar bunte Internetseiten angefertigt. Dass man das nicht auf die Beine stellt, liegt aber vielleicht daran, dass diese GmbH dann einen klaren Handlungsauftrag bekommen müsste. Inzwischen hat sie ihn, was die Wirtschaftsförderung angeht. Diese GmbH ist geradezu prädestiniert, einen gemeinsamen und regionalen Gewerbe- und Industrieflächenpool zu etablieren und die Flächen auch am Markt anzubieten und vor allem zu verkaufen, damit die Gesellschaft neben dem nachweislich ehrenvollen und Image fördernden Ergebnis auch konkrete Geldrückflüsse generieren könnte, indem sie Ansiedlungen in die Region bringt. Damit verbunden wären unmittelbar Steuereinnahmen, die dann per vertraglicher Regelung auch beim Gesellschafter Landkreis Helmstedt wirksam werden könnten und sei es nur, indem er die Kreisumlage anheben könnte, da die nutzniessenden Kommunen dann eine höhere Steuerertragskraft hätten, an der sich die Kreisumlage u.a. orientiert und daraus hervorgehend kalkuliert werden kann.

7. Sie wissen, dass der Landkreis Helmstedt Zuschüsse an den UNESCO-Geopark in Höhe von 50.000 Euro jährlich bezahlt?! Warum integriert der Landkreis nicht die Geschäftsstelle oder führt sie einer Organisation zu, die Gewinn orientiert arbeitet, wie z. B. dem Projekt „Schöninger Speere“?!. Das Touristikangebot, das in den letzten Jahren etabliert werden konnte, zeigt seine positiven Wirkungen, doch leider wird es nicht entsprechend finanziell unterstützt. Der Kulturtourismus soll das touristische Highlight des Landkreises Helmstedt werden (laut mehrfacher Aussagen des amtierenden Landrats) und sich nur mehr auf die Schöninger Speere konzentrieren, was für die etablierten Angebote Romanik(Königslutter-Nord-Elm-Mariental-Schöningen)  und Grenzenlos (Helmstedt-Marienborn, Schöningen-Hötensleben), Naturpark  durchaus zu einem Letalfaktor werden könnte. Hier gilt es, detaillierter zu arbeiten und zu überlegen, wie man die Einnahmesituationen besser gestalten kann.

Das sind m. E. schon eine ganze Menge konkreter Einnahmemöglichkeiten. Was ich damit versucht habe zu belegen, ist, dass nicht das Personal umschichten, einsparen, das Aufgeben freiwilliger Leistungen (die sich so und so im Promillebereich des Gesamtaushaltes bewegen) und das ständige Lamentieren über eine ausweglose Situation angesagt ist, sondern das konkrete Suchen nach neuen Einnahmemöglichkeiten. Alles schlecht und kaputt reden ist stets einfacher und gleicht dem schnöden Heilsbringersyndrom, das ich an anderer Stelle bereits eingehend dargestellt habe. Wenn man gegenüber einem nds. Innenministerium nicht selbstbewußt und zukunftsorientiert auftritt, darf man sich nicht wundern, dass die MitarbeiterInnen des Ministeriums immer wieder nur streichen und streichen und streichen. Man muss ein Konzept vorlegen, was m. E. nicht alleine auf dem Streichkonzert beruhen sollte, sondern auf investiven Massnahmen in einen vorher untersuchten Einnahmebereich. Und erst wenn das gelingt, wird der Landkreis Helmstedt wie auch seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden von dem momentan eingeschlagenen Weg, alle Strukturen der Stadt Wolfsburg anzudienen und den Landkreis Helmstedt aufzulösen abkommen und sich nach vorne gewandt auch selbstbewußt der Zukunft zu stellen. Wer ein gut geführtes Schiff präsentieren kann, hat größere Chancen, durch die Untiefen und Stürme zu kommen, als wenn man eine demotivierte Mannschaft auf einem heruntergekommenen Schiff in das Kooperationsspiel einbringt.

Nach meinem eigenen Dafürhalten würde ich dieses Investitionskonzept noch zusätzlich mit einer Klageschrift gegen das Land Niedersachsen versehen, damit ein für alle mal verfassungsgerichtlich geklärt wird, dass der Bund und das Land verantwortlich sind für ein auch finanzielles Auskommen der untersten staatlichen ausführenden Ebene, eben der kreisfreien Städte und Landkreise. Der Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz hat es erfolgreich durchprozessiert. Warum also nicht auch der NICHT aus eigenem Handeln in die Schuldenfalle geratene Landkreis Helmstedt?!?

Und last but not least! Seien Sie auf der Hut vor Aussagen, die Sie als auch Ihre Heimat in Misskredit bringen und schauen Sie genau nach, wie sind die konkreten Zahlen dazu. Lassen Sie sichnicht einlullen und vor allem verführen dazu, jemanem nach dem Mund zu reden, sondern hinterfragen Sie alle getätigten Aussagen und schauen Sie selbst nach entsprechenden Belegen für die getätigten Aussagen.

Manchmal, bei wetiem nicht immer, stellt sich dann heraus, dass z. B. der Landkreis Helmstedt im Landesvergleich relativ gut da steht und es eigentlich keinerlei nachvollziehbaren Grund gibt, dass man ihn schlecht redet und vor allem vorgesetzte Ministerien den Haushalt nicht genehmigen.

 

Kommentare sind geschlossen.