9.7.2014
Lang ist es her und der Autor dieses Blogs stellt einmal mehr fest wie schnell doch die Zeit vergeht. Wie dem auch sei, es gibt in Sachen Fusion mit der Stadt Wolfsburg kaum mehr eine nennenswerte Dynamik aber dennoch so manche Posse, die es wert ist, einem breiteren Publikum vorgestellt zu werden. Eine dieser Possen wird vom amtierenden Bürgermeister der Stadt Königslutter lanciert.
Er stellt die hochintellektuelle Frage:“Wenn Helmstedt und Wolfenbüttel fusionieren, müssen dann alle Gemeinden mit?“ (Braunschweiger Zeitung vom 10.7.2013, Niedersachsen). Hmmm!?!
Die Fragestellung ist deswegen hochintellektuell, da sie auf fast anarchistische Weise sämtliche rechtlichen Regelungen ausser acht lässt. Sie dürfen sich jetzt fragen, ob ein Bürgermeister einer Kleinstadt hier völlig aus dem Ruder läuft und seine eigentlich vorhanden sein dürfenden Rechtskenntnisse, die er in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn erworben haben müsste, alle über Bord wirft? Sie können sich auch fragen, ob er vielleicht auf einen gut dotierten Job bei der Stadt Wolfsburg abzielt? Sie dürfen sich aber auch fragen, ob er einfach nicht mehr ernst zu nehmen ist!?
Dass diese Kleinstadt am Elm nun zu der Schwimmerriege der Kreistagsmehrheit im Kreistag des Landkreises Helmstedt aufschliesst, steht dabei inzwischen ja nicht mehr unter irgendeinem Vorbehalt. Denn Schwimmen tun sie alle, und das sehr heftig. Sie schwimmen völlig in Sachen Fachkompetenz, Respekt und Anerkennung bestehender gesetzlicher Regelungen und frönen statt dessen frisch, fröhlich und fast frei einer anarchistischen Auslegung ihres Wohl und Wehes. Wie ich darauf komme?!
Ganz einfach! Eine Eingemeindung einzelner Gemeinden eines Landkreises Helmstedt oder irgendeines anderen Landkreises in Niedersachsen kann und wird es nur geben, wenn das Land eine umfassende Kommunalgebietsreform per Gesetz beschliesst! Das wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr passieren. Dass das Land als oberste Genehmigungsbehörde so einem Vorhaben wie der Eingemeindung einer kreisangehörigen Stadt in eine kreisfreie Stadt zustimmt, wäre zudem ein Präzidenzfall – vor allem dann, wenn es keine weitere gesetzliche Grundlage dazu gibt, die dann folglich auch in ganz Niedersachsen anzuwenden wäre. Man stelle ich den Aufschrei in den anderen Landkreisen vor, wenn dieser doch anarchistisch anmutenden Sektiererei freie Bahn gegeben wird?!
Natürlich kann der bestehende Kreistag seinen Landkreis auf die Schlachtbank führen, was ihm durchaus zuzutrauen ist. Rechtlich gesehen durchaus möglich, dürfte so eine Selbstaufgabe dann endgültig dazu führen, dass die Landes-SPD und der klägliche Rest politisch ambitionierter Menschen diesem Landkreis dann endgültig den Rücken kehren, denn die Bewahrung und Sicherung kommunaler Selbstverwaltung ist keine Kann-Aufgabe in unserer Verfassung, sondern sie ist Pflicht und zugleich auch Bürde. Das heisst, man hat sich dafür einzusetzen, dieses verfassungsrechtlich geschützte Recht auszuüben und wahrzunehmen und nicht so auszulegen, wie es SPD, Bündnis90/DieGrünen und auch die CDU im momentanen Kreistag des Landkreises Helmstedt praktizieren, nämlich dahingehend: Wir machen so und so was uns gefällt und wir setzen uns darauf, was hochkompetente Fachleute uns raten – zur Not beschliessen wir die Auflösung dieses Landkreises auch gegen jede gesetzliche Grundlage (selbst dann, wenn das and spätestens dann offiziell eingreifen würde, um dieses Vorhaben abzulehnen!).
Natürlich tut das momentan noch niemand, doch sie tun alle so, als könne man so vorgehen. Und genau das ist das Dilemma oder Zeugnis der ausufernden Schwimmambitionen einer Mehrheit von Stadt- und Kreisabgeordneten inkl. mancher Bürgermeister. Statt sich also darauf zu konzentrieren, die eigenen Infrastrukturen zu pflegen und auszubauen, die eigenen Schulen zu unterstützen, die Ansiedlung und Gründung neuer Unternehmen nachhaltig zu unterstützen (z. B. indem länsgt überfällige Bebauungspläne zur gewerblichen Weiterentwicklung im Stadtgebiet Königslutters endlich na jahrelanger Herumeierei beschlossen werden) wird herumlamentiert zu rechtlichen Gegegenheiten, die klare Vorgaben zu Ja oder Nein einer Lösung in Sachen Fusion vorgeben. Sich nur hinzustellen und einfältige und proklamatorische Fragen zu stellen, reicht da einfach nicht und geht voll an der Sache vorbei.
Man hört alle Nase lang das Uraltargument einer völligen Verschuldung und damit Handlungsunfähigkeit. Es ist wirklich müßig inzwischen, doch man muss es scheinbar immer und immer wieder wiederholen! Wenn sich eine Schuldensituation als fremd verschuldet herausstellt oder sagen wir, wenn eine Schuldensituation einer kommunalen Gebietskörperschaft so stark ausufert, dass sie nur noch durch Kassenkredite in der Handlungsfähigkeit verbleiben kann, dann muss man genau hinsehen wo genau kommen die Schulden her?! Und warum bezahlt der Schuldner seine Schulden nicht?! Und hier kommen wir eindeutig und nachweislich zu dem Ergebnis, dass es gerade das Land und indirekt der Bund sind, die zu dieser eklatanten Verschuldung geführt haben. Sie bezahlen einfach nicht die Kosten für die übertragenen Aufgaben und im Falle des Landes tut dieses so, als seien die Kommunen selbst schuld! Dabei hat das Land rechtlich und auch moralisch die volle Verantwortung für eine finanzielle Ausstattung z. B. und gerade des Landkreises Helmstedt und niemand anderes! Wenn das Land endlich diese „Schulden“ bezahlen würde, wäre es um einiger besser im Landkreis Helmstedt. Doch die Landkreisverwaltung eigenlich eine Landesverwaltung darstellt, tun die Ministerien so, als seien die Landkreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden Teil der eigenen Obliegenheiten. Weit gefehlt, denn das mag gerade noch für die Landkreisverwaltungen gelten, für die Städte und Gemeinden gilt das nicht oder nur bedingt.
Warum benennt das nicht dieser hier angesprochene Bürgermeister? Warum schweigt der Kreistag seit Jahren zu diesen Zusammenhängen?! Sind vielleicht die Parteibücher der Grund dafür, dass es den Realitätssinn der Betroffenen völlig durcheinander gebracht hat?!? Oer liegt es einfach daran, dass man über diese Wahrheiten nicht sprechen möchte und statt dessen eine falsche Debatte auslöst, die schön an den Realitäten kommunaler Finanzausstattungen vorbei debattiert?!
9.12.2012
Der Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Herr Mohrs, tendiert nach eigenen Aussagen eindeutig in die Richtung einer Eingemeindung des gesamten Landkreises Helmstedt. Das würde bedeuten, dass die momentan noch kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Helmstedt z. B. ihre Planungshoheit verlören. Doch nicht nur die werden sie verlieren, sondern eben auch ihre kommunale Selbstverwaltung, denn sie wären dann einfache Ortsräte. Das kann in Anbetracht der Geldmengen, die die Stadt Wolfsburg wegen eines gigantischen Gewerbesteuerzahlers (solange er fleissig wächst, was ihm wirklich jeder hier in der Region auch wünscht) pro Jehr u.a. für die Eigenentwicklung einsetzt, ein vernachlässigbares Gut sein. Doch es sollte zumindestens genauer betrachtet werden.
Der Landrat des Landkreises Helmstedt, favorisiert nach eigenen Aussagen eine Fusion, wobei er nicht konkret wird und z. B. das Thema der kommunalen Selbstverwaltung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder gar genaue finanzielle und organisatorische Wirkungen anspricht.Das kann daran liegen, dass er die reine Verschuldungssitaution sieht und die damit einhergehende Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung. Es kann aber auch sein, dass es ihn nicht weiter interessiert, wer weiß das schon genau?!
Man wundert sich allerdings schon ein wenig, dass z. B. auch die Mehrheitsfraktion des Kreistages, die ja als Entsandte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden resp. der dort mehrheitlich vertretenden Fraktionen eigentlich die kommunale Selbstverwaltung als das höchste und verfassungsrechtlich gesicherte Gut in den Vordergrund ihrer politischen Arbeit stellen müssten, sich ganz untertan verhalten. Man hört so gut wie keine kritischen Stimmen aus dem Kreistag und den Kreistagsfraktionen und wenn, dann verhallen sie im Kanon der Fusionsprotagonisten vornehmlich der SPD.
Nun hat der Vorstand des niedersächsischen Landkreistag in seiner 600. Sitzung im November diesen Jahres Stellung bezogen und ich finde, besser kann man es nicht ausdrücken und es gibt wohl kaum ein profunderes Gremium als den niedersächsischen Landkreistag resp. seinen Vorstand. Auf der Internetseite können Sie sich dazu informieren. Vorab hier. Es heisst dort zu den Aufgaben des Vorstands:“ Der Vorstand, der üblicherweise in einem monatlichen Rhythmus tagt, besteht aus zwei hauptamtlichen Landrätinnen/Landräten sowie einem weiteren Kreistagsmitglied aus jedem der vier ehemaligen Regierungsbezirke Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems sowie der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer. Der Vorstand vertritt den Verband „nach außen“; er bestimmt – im Rahmen der Satzung und der Festlegungen der Landkreisversammlung – in seinen turnusmäßigen Sitzungen die Linien der Verbandsarbeit.“
Zum Landkreis Helmstedt und dem Eingemeindungs-Fusionsprojekt des OBs der Stadt Wolfsburg und des LRs des Landkreises Helmstedt äussert sich der NLT wie folgt:“ Kritisch bewertet der Niedersächsische Landkreistag einzelne Überlegungen im Raum Helmstedt/Wolfsburg. Zwar sei es zu begrüßen, dass vor Ort über eine Fortentwicklung der kommunalen Strukturen diskutiert werde. Dabei müssten jedoch die grundlegenden Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung für die Gemeinde- und Kreisebene gewahrt bleiben. „Damit vertragen sich Gedankenspiele nicht, sämtliche Städte und Gemeinden des Landkreises Helmstedt in die kreisfreie Stadt Wolfsburg einzugemeinden. Dies wäre keine Hilfe für die Selbstverwaltung, sondern deren Abschaffung. Der ländliche Raum muss gleichberechtigt und auf Augenhöhe entwickelt werden. Dazu bedarf es funktionsfähiger Selbstverwaltungsgremien auf Gemeinde- und Kreisebene und nicht bloßer Ortsräte für bisher selbstständige Kommunen. Landesregierung und Kommunen sind gefordert, auf dieser Basis ein zukunftsfähiges Modell zu entwickeln, das den politischen und finanziellen Interessen des Raumes Rechnung trägt“, erklärte Reuter nach einer heutigen Vorstandssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Hannover.“.
Klarer kann man es nicht zum Ausdruck bringen wenn es um eines der höchsten Güter unserer Verfassung geht, auch wenn die Schuldensituation eklatant ist und auch wenn eine Stadt Wolfsburg dringend neue Ansiedlungsflächen für VW benötigt.
Oftmals wird ins Feld geführt, dass die Schuldensituation des Landkreises Helmstedt keine andere Alternative zulasse. Das ist sachlich kritisch zu bewerten. Es gibt viele mögliche Alternativen, die ich an anderer Stelle bereits einmal grob umrissen habe.
Und was die Schulden angeht, es ist eben gerade nicht eine gewollte oder gar beabsichtigte Altlast, wie manche das öffentlich darstellen, sondern es ist eine politisch gewollte Verlagerung von Schulden des Landes und des Bundes auf ebenfalls per Verfassung vor der Insolvenz geschützte Kommunen. Dieser Ablauf der Schuldenverlagerung ist m. E. eine ganz perfide Strategie, denn die kreisfreien Städte und insbesondere die Landkreise können sich als unterste staatliche Ebene keine eigenen Einnahmequellen schaffen, da ein Landkreis z. B. keine Bauleitplanung hat, um Gewerbe- und Wohngebiete zu beplanen und sich damit zusätzliche Einnahmen am Markt zu verschaffen.
Der ehemalige Landrat des Landkreises Helmstedt, Gerhard Kilian, hat den Kreistag und die Bevölkerung mehrmals informiert über die extern aufgebürdeten politischen und dann gesetzlichen Gründe der Verschuldung (z. B. 2007) und auch darüber, dass dem Landkreis selbst gesetzlich die Hände gebunden sind und er diese immer schlimmer werdende Schuldensituation nicht verhindern kann. Und so blieb eigentlich nur eine Alternative, die der Klage gegen die übertragenen und nicht bezahlten gesetzlichen Aufgaben. Doch das hat der Kreistag 2008 per Mehrheitsbeschluss verhindert und damit die Situation m. E. für den Landkreishaushalt noch verschlimmert (ich habe an anderer Stelle hier berichtet). Doch auch der jetzige Kreistag erwägt allem Anschein nach erst gar nicht eine solche Möglichkeit, obwohl es inzwischen ja einen bedeutenen gerichtlichen Präzidenzfall mit dem Landkreis Neuwied im Bundesland Rheinland-Pfalz gibt, der eindeutig belegt, dass das Bundesland schlichtweg gesetzlich verpflichtet ist, die an den Landkreis übertragenen Aufgaben vollständig zu bezahlen.
Und es gibt noch eine in diesem Zusammenhang der Verschuldung aktuelle wichtige gesetzliche Änderung des zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Ab 2013 wird der Bund die Grundsicherung im Alter zu 75% und ab 2014 zu 100% übernehmen. Zunächst werden die Landesebenen als Träger der Grundsicherung entlastet. Allerdings ist das Gestz im Rahmen der Arbeit der Gemeindefinanzkommission in dem Grundkonsens auf den Weg gebracht worden, dass das jeweilige Bundesland (so auch Niedersachsen) das Geld auch vollständig an die Kommunen durchreicht, was aber ganz und gar nicht als sicher gilt, wenn man einer Verlautbarung des Niedersächsischen Landkreistages Glauben schenken kann.
Gehen wir davon aus, dass das Bundesland Niedersachsen das Geld wie vorgesehen u.a. an den Landkreis Helmstedt ausbezahlen wird, dann müstte das auch im Landkreis Helmstedt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung führen. Und diese wiederum müsste m. E. in jede Berechnung für die Schuldenentwicklung des Kreishaushaltes und vor allem auch in die Fusionskalkulationen mit einbezogen werden.
In dem Monatheft 8/2012 des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen kann für 2011 eine jährliche Belastung des Kreishaushaltes im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 3,945 Mio Euro abgelesen werden. Im Haushalt 2012 des Landkreises Helmstedt ist auf S. 186 ff . der Teilhaushalt 08 – Sozialamt dargestellt, welche Sozialleistungen beim Landkreis Helmstedt anfallen. Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden knapp 4,8 Mio Euro angegeben. Die o.a. Kostenerstattungen, die bereits 2012 zu 16%,2013 zu 45% und ab 2014 zu 100% stattfinden sollen, sind hier allerdings nicht nachvollziehbar kalkuliert worden.
Abschliessend gesagt, müsste es rein zuständigkeitshalber eigentlich Sache der SPD-Mehrheitsfraktion im Kreistag sein, alle Alternativen und die dazugehörigen haushalterischen Situationen mit und ohne Fusion eingehend zu prüfen und nicht nur eine verfassungsrechtliche Begutachtung einer Eingemeindung „über eine mögliche Fusion zu einer kreisfreien Stadt Wolfsburg oder einer dieser Lösung nahekommenden Alternative“ wie es in den offiziellen Verlautbarungen heisst, zu beauftragen.