Wenn man sich einmal um die rein gesetzlichen Vorgaben einer etwaigen Fusion kümmert, dann spielt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz eine profunde Rolle.
In diesem ist nachzulesen, dass eine Kommune, die 200.-250.000 Einwohner aufzuweisen hat, einen Rat bilden wird, der genau 54 Ratsmitglieder umfasst.
Um den Proporz zwischen dem Landkreis Helmstedt und der Stadt Wolfsburg zu wahren, werden die Einwohnerzahlen herangezogen. Zum jetzigen Zeitpunkt würde sich das in etwas so verhalten, dass der Landkreis Helmstedt 44% der Sitze bekäme (knapp 93.000 EinwohnerInnen) und die Stadt Wolfsburg 56% (knapp 124.000 EinwohnerInnen).
Das entspräche dann einem Stadtrat mit 24 Ratsmitgliedern aus dem Landkreis Helmstedt und 30 Mitgliedern aus der Stadt Wolfsburg.
Und das ist dann auch die Antwort auf die Frage: wieviel politisches Gewicht hätte der Landkreis Helmstedt nach einer Fusion, wie sie momentan vom Landrat des Landkreises Helmstedt und dem Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg favorisiert wird?
Das politische Gewicht wäre immer in der Minderheit, was den Landkreis Helmstedt angeht.
Und das ist das, worauf der Landkreis Helmsterdt nach den jetzigen Zielsetzungen zugeht.
Ich halte es für überlegenswert, diesen Schritt genau zu bedenken und abzuwägen.
P.S.: Die hauptamtlichen gewählten Bürgermeister – also auch der Landrat des Landkreises Helmstedt – würden natürlich ihre Besoldungen bis zum offiziellen Ende der Wahlperiode weiterhin ausgezahlt bekommen. Es ist also nicht ganz richtig, dass ein Landrat oder eben die anderen hauptamtlich gewählten Bürgermeister bei einer Fusion vor Ende ihrer Legislaturperiode ohne Gehaltsabsicherung wären, wohl aber wären sie „beschäftigungslos“. Eigentlich ist das ein genialer Status und ich bin persönlich relativ sicher, dass viele Arbeitslose einen solchen Status auch gerne erreichen würden. Immerhin kann man zuhause bleiben und seine vollen Bezüge dann in Freizeitaktivitäten umsetzen – eigentlich ein Traum, oder?!?