Landkreis Helmstedt – Neuwahl des Landrates versus Neuwahl eines ersten Kreisrates

21.2.2014

Stand da unten irgendwo etwas von einem deal? Deal = engl., in Verbform handeln, Geschäfte tätigen, machen, sich befassen, etwas bearbeiten, als Adjektiv und oder in Adverbform a good deal = sehr viel, after a good deal of thought = nach reiflicher Überlegung. Das Wort Dealen hat also diverse Bedeutungen. In Berlin gibt es z. B. einen ehemaligen Händler gesetzlich verbotener Substanzen, der nach dem Hörensagen im Anschluß an seine Freilassung eine steile Rehabilitationskarriere als der Eisdieler hinlegte. Man sieht, auch das geht. Insofern, wer Böses denkt, ist meist auch nicht so ganz astrein oder braucht einfach nur ein Wörterbuch…

Nun gibt es im Landkreis Helmstedt Menschen, die vermeintlich Böses denken und kein Wörterbuch haben. Fatale grande. Diese werkeln dann voller Inbrunst nicht nur im eigenen schalen Saft herum, sondern strengen sämtliche Netzwerke an, derer sie habhaft werden können und lassen überall ihre ganz ureigene Interpretation des Wortes „deal und dealen, Diele und dielen“ vom Stapel ihrer kleinen Schaluppenwerft. Kurz und gut, auch ein Schreiber eines wunderschönen, kritisch satirischen Blogs, wie dem diesen, kann sich einmal auf einen Holzweg = eine Diele begeben oder eben ein gar brüchig Schalüppchen vom Stapel lassen. So geschehen. Ein allgemeiner stellvertretender Landrat dealt qua Amt mit niemandem. Vielleicht wird er das eine oder andere mal auf die Dielen geschickt, weil ein vermeintlicher Eisdieler auftaucht und ihm die falschen Kugel gereicht hat, doch das ist eine andere Story. Insofern darf zwar frei gedacht und geschrieben werden, doch die kleinen Holzbootchenbauer nehmen es da ganz genau, wenn sie ihre wundersamen, doch selten schwimm- und schon gar nie hochseetauglichen Konstrukte zu Wasser lassen. Hat er deal gesagt. Er hat deal gesagt. Oh ja. Und er meinte damit „miteinander handeln“, was für sich gesehen ja nichts anrüchriges ist, doch kleine Geister – manchmal auch kleine Schiffchen Bauende – verstehen es natürlich erst einmal so, wie es ihrem weitläufigen Strandgestadenhorizont entspricht. Und warum? Einfach weil sie noch nie in ihrem Leben ein Wörterbuch zur Hand genommen haben – ?!? Aber es bleibt ein Postulat – ein allgemeiner stellvertretender Landrat handelt nicht, er erfüllt gesetzliche Vorgaben! Manchmal, so veraulautet es aus unterrichteten Kreisen, baut er auch an Schiffchen mit, die die Werkgemeinschaft ihm nahelegt doch für sie zu bauen. Doch dabei hält er konkrete und allgemein als gültig anerkannten Normen und Vorgaben ein, denn das Schiffchen soll ja dann zumindest im strandnahen Flachwasser nicht gleich auseinanderfallen. Und wenn jetzt die, die Böses denken und hier die Hinweise auf Wörterbücher verstanden haben, in sich gehen (manche haben da sehr viel Platz – beim Insichgehen), werden sie vielleicht aber auch nur vielleicht einen Gedanken haben. Den Gedanken „eigentlich wollten wir doch ganz große Schiffe bauen und auf die Reise schicken!“.
Kürzlich war ich bei einer solchen Werkgemeinschaft zu Gast und, was glaubt ihr wohl, habe ich dort erleben dürfen?! Da stand die gesamte Strandprominienz auf einem gar klapprigen Schiffchen im wohlgemerkt immerhin knietiefen Wasser und schaute zum fernen Horizont. Voller Inbrunst klopften sich alle auf die Schulter ob der gelungenen, wenn auch für Kenneraugen arg klapprigen Schiffskonstruktion und feierten die Fahrt zu fernen Gestanden. Oh welch´ here Worte wurden in den etwas trüben Himmel geblasen. „Auf zu neuen Ufern! Dort am Horizont liegt unser aller Glück! So laßt uns in See stechen, denn das Abenteuer ruft!“ Allerdings übersah die ausgesuchte Creme de la creme, dass das Schiffskonstrukt bereits auf den knietiefen Grund gesunken war und ausserdem hatten sie vergessen, die Haltetaue los zu machen! Zum Glück, möchte man als Freidenker jetzt sagen, denn man stelle sich vor, diese handverlesene Mannschaft wäre in tieferes Wasser gekommen, dann hätte ihnen allen das Wasser bis zum Hals gestanden….

 

18.01.2014

Dem Landkreis Helmstedt ist der Landrat abhanden gekommen. Manche sagen gut, manchen sagen schlecht. Wie auch immer – nun stehen folgende Optionen zur Disposition.

– Neuwahl des Landrates durch die WählerInnen im Landkreis Helmstedt

– Aussetzen einer Neuwahl des Landrates des Landrates für maximal zwei Jahre und

– Neuwahl eines ersten Kreisrates durch den Kreistag des Landkreises Helmstedt.

Die kommunalverfassungsrechtliche Situation besagt, dass innerhalb eines Monats nach dem Abhandenkommen eines Landrats, der Kreistag des Landkreises Helmstedt eines Entscheidung zu treffen habe, ob nun innerhalb von sechs Monaten eine Neuwahl stattfindet oder ob der Kreistag sich dazu entscheidet, keine Neuwahl durchzuführen. Sollte er sich für die Option keine Neuwahl des Landrates entscheiden, so hat er ganz bestimmte kommunalverfassungsrechtliche Regeln zu wahren.

Betrachten wir diese Situation deshalb einmal etwas genauer. Und wo müssen wir da nachschauen?

Na?! Richtig! Einmal im NKomVG und einmal im NKWG. Vielleicht fällt dem Einen oder Anderen noch eine weitere rechtliche Grundlage ein. Doch dieses sind m. E. nun die relevanten Rechtsgrundlagen.

Das NKomVG besagt in §80, Satz 2:
Scheidet die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte aus einem anderen als dem in Satz 1 Nr. 2 genannten Grund vorzeitig aus dem Amt aus, so wird die neue Hauptverwaltungsbeamtin oder der neue Hauptverwaltungsbeamte innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden gewählt.
Das ist zunächst einmal die grundlegende Situation. Doch es gibt Ausnahmen.  Die Wahl kann bis zu drei Monate später und in dem Fall des Satzes 1 Nr. 1 bis zu drei Monate früher stattfinden als in den Sätzen 1 und 2 vorgeschrieben, wenn dadurch die gemeinsame Durchführung mit einer anderen Wahl ermöglicht wird.

Und nun kommt es!! Achtung, Achtung! Satz 3 des §80 NKomVG besagt:
Hat die Vertretung beschlossen, Verhandlungen aufzunehmen über
den Zusammenschluss mit einer anderen Kommune,
die Neubildung einer Samtgemeinde oder
die Auflösung einer Samtgemeinde,
die Umbildung einer Samtgemeinde oder
die Neubildung einer Gemeinde aus den Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde,
so kann sie auch beschließen, auf eine erforderliche Wahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten für einen festzulegenden Zeitraum von längstens zwei Jahren nach dem Ablauf der Amtszeit oder dem Ausscheiden aus dem Amt vorläufig zu verzichten.
Der Beschluss über den vorläufigen Verzicht nach Satz 1 ist in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 mindestens fünf Monate vor Ablauf der Amtszeit oder vor Beginn des Ruhestandes und in den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 innerhalb eines Monats nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Amt zu fassen.
Auf Antrag der Kommune kann der gemäß Satz 1 festgelegte Zeitraum durch die oberste Kommunalaufsichtsbehörde einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn die nach Satz 1 geplante Körperschaftsumbildung innerhalb des Verlängerungszeitraums voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Absatz 2 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend, wenn einer der Beschlüsse nach Satz 1 oder die Entscheidung nach Satz 3 aufgehoben wird oder die für den vorläufigen Wahlverzicht festgelegte Zeitdauer abgelaufen ist.

In der Samtgemeinde Velpke hat die SPD, die ja auch im Kreistag des Landkreises Helmstedt über eine Mehrheit  verfügt, beschlossen, dass ein neuer Samtgemeindebürgermeister gewählt werden soll! Interessant, nicht wahr. Vor allem deshalb, weil die SPD im Kreistag momentan eher dahin tendiert, KEINE Neuwahl eines Landrates zuzulassen. Noch würziger wird die inzwischen versalzene Suppe dadurch, dass die CDU in der Samtgemeinde Velpke gegen eine Neuwahl eines Samtgemeindebürgermeisters war und auf Kreisebene plötzlich für die Neuwahl eines Landrates votiert. Verkehrte Welt!?! Nun, hier mag jedeR denken, was gefällt, doch eines scheint offensichtlich: die politischen Parteien im Landkreis Helmstedt scheinen reichlich durcheinander zu sein, denn so konträre Verhaltensweisen lassen sich auf so kleinem Raum wie dem eines Unterbezirks oder Kreisverbandes nur durch eine Zersplitterung und Nichtverständigung untereinander erklären. Da weiss, auf gut deutsch gesagt, die rechte Hand nicht mehr was die linke tut. Warum auch?! Verlangen wir als Aussenstehende nicht viel zu viel von den politischen Parteien?! Reflektieren wir gar eigenes Ausbleiben in Sachen Verantwortung, Moral, Kommunikation und Zusammenarbeit auf die politisch Verantwortlichen und ihre Parteistrukturen?! An diesem Argument ist schon was dran, doch wir dürfen dennoch konkrete Fehlläufe kritisieren. Oh ja! Das dürfen wir gerade dann, wenn es sich um so eklatante Kommunikationsfehler handelt, wie den, den ich gerade beschrieben habe. Wenn ein und dieselbe Partei heute Hüh und morgen Hott sagt, dann zeigt das, wie sehr sie in ihren Grundfesten erschüttert ist und wie weit weg sie ist von solch wichtigen Grundfesten wie Verlässlichkeit und Durchgängigkeit von grundsätzlichen Entscheidungsabläufen. Und das geht nun einmal gar nicht, wenn es sich um so wichtige demokratische und kommunalverfassungsrechtliche Abläufe handelt, wie den hier im Fokus stehenden.

Weiter im Text. Neuwahl eines Landrates versus Wahl eines ersten Kreisrates im Landkreis Helmstedt.

Wenn die Kreistagsmehrheit, die ja bekanntlich in den letzten beiden Jahren nichts konkretes unternommen hat, um den eigenen Kreis in Sachen Lebens-und Arbeitsbedingungen auch nur ein Stückchen weiter voran zu bringen, nun via Vorsitzendem der SPD-Kreistagsmehrheitsfraktion verlautbaren lässt, dass man doch lieber einen neuen Kreisrat wähle, dann zeigt das die bereits hinter verstaubten Türen beschlossene Vorgehensweise an. Die graue SPD-Emminenz B. im Hintergrund – und das ist immer wieder der Strippenzieher perfidester Machtspiele in den vergangenen 30 Jahren im Landkreis Helmstedt – hat wohl schon längst ihren Deal mit dem allgemeinen Vertreter des Landrates in der Kreisverwaltung gemacht. Man stellt das „demokratische Triumvirat“ der niedersächsischen Kommunalverfassung ins Abseits – zumindest auf der Kreisebene. Kreistag, Kreisausschuss und der vom Volk direkt gewählte Landrat stellen dieses demokratische Triumvirat dar, das laut Kommunalverfassung die Grundlage der repräsentativ-demokratischen Machtverteilung und -kontrolle darstellt.
Es ist m. E. zutiefst antidemokratisch, dem Volk die Wahlmöglichkeit des obersten Volksvertreters zu entziehen und ist auf der anderen Seite Zeugnis einer völlig verquasten, anachronistischen und zurückgebliebenen Politik eines Herrn BausS und seinesgleichen aus Schöningen. Insofern typisch, denn schliesslich ist es bei diesem Herrn anscheinend noch nicht angekommen, dass das Volk seinen obersten Vertreter in einer geheimen Wahl selbst wählt. Nun werden also alle Register gezogen und man möchte statt dessen, typisch reaktionäre SPD-Bündnis90-Die Grünen-Denke im Landkreis Helmstedt, lieber in seinem stillen Kämmerlein einen ersten Kreisrat wählen. Natürlich muss diese Stelle erst einnmal ausgeschrieben werden und es gibt bestimmt auch BerwerberInnen, die kein Parteibuch haben und sich auf diese Stelle bewerben. Und schon läßt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion öffentlich machen, dass man diesen 1. Kreisrat je doch ein genaues Aufgabenheft mitgeben können, das auf etwaige Fusionspartner angepaßt dann auch keine Folgekosten verursache. Sorry, wenn man hier lächeln muss, Herr WausJ, denn das zeigt deutlich an, wie antidemokratisch und somit im demokratischen Sinne heruntergekommen die SPD-Kreistagsfraktion inzwischen geworden ist. Dieser Herr WausJ und seine Schergen und MitstreiterInnen können sich damit rühmen, zwar kommunalverfassungsrechtlich korrekt aber zutiefst antidemokratisch gehandelt zu haben. Da eine erster Kreisrat ausschliesslich vom Kreistag gewählt wird, also Parteidelegierten, von denen niemand vom Volk direkt gewählt wurde, kann man auf diese Weise entlang des Bürgerwillens Parteiideologie und parteiliches Machterhaltungsstreben hervorragend durchsetzen. Und ja, dieser Kreistag und Kreisausschuss dürfen kommunalverfassungsrechtlich sauber auch bestimmen, dass sie in Fusionsverhandlungen sind, ohne dafür auch nur den geringsten Nachweis erbringen zu müssen. Und damit können Sie die Wahl eines ersten Kreisrates qua Kreistagsmehrheit entlang des Bügervotums durchsetzen und sie können eine Neuwahl verhindern.

Danke SPD und Bündnis90/Die Grünen im Kreistag des Landkreises Helmstedt. Wenn sie dieses Ende des Monats so wie hier beschrieben durchsetzen, gehören sie zu den nachweislich antidemokratisch eingestellten Kräften und sie handeln damit nicht zum Wohle des Landkreises Helmstedt und seiner BürgerInnen, sondern sie zerlegen die demokratischen Grundregeln, die über 60 Jahre dieses Land nun erfolgreich zuisammengehalten haben. Ihr Verhalten führt zu noch mehr Politikverdrossenheit und das einzig gute an ihrem perfiden und sequentiererischen Verhalten ist, dass es sehr gut dokumentierbar ist.

Mögen andere und ggf. zukünftige Generationen über die Herren WausJ und BausS und ihre Parteistimmvieh richten, ich mache es nicht. Ich dokumentiere und kommentiere lediglich die Geschehnisse in der Hoffnung, dass eines Tages erkannt wird, wie man unsere Heimat und unser Land qua Parteienklientelpolitik und unter der scheinheiligen Vorgabe, alles doch nur zum Wohle des Volkes und das auch noch darauf eingeschworen, gesellschaftlich schwer verletzt und teilweise sogar zu Grabe getragen hat. Und das geschieht wissentlich. Komme als niemand und behaupte, es sei kein Vorsatz gewesen. Es ist klar und deutlich eine vorsätzliche Handlung!

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